Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung ergänzen wir die Bedingungen zu vorgenannten Angebot als wesentlichen Bestandteil wie folgt:
1. |
Dieses Angebot wird Ihnen bzw. Ihrer Firmengruppe als unbekannt unterbreitet. Sollte Ihnen dieses Angebot wider Erwarten bereits von dritter Seite bekannt sein, so bitten wir Sie, uns innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt diese Exposes seine entsprechende schriftliche Mitteilung zu machen und den Voranbieter zu benennen. Falls wir eine derartige Mitteilung nicht erhalten, so erkennen Sie damit an, dass der Nachweis über das vorbezeichnete Angebot durch unsere Firma zuerst geführt wurde und wir bei Vertragsabschluss provisionsberechtigt sind. |
2. |
Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision im Angebot genannt ist: Bei Verkauf von Grundbesitz: Bei Bestellung eines Erbbaurechtes: Bei Anmietung oder Pachtung von Gewerbe-, Büro-, Praxis- oder Ladenräumen: Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes: Erfüllung des Bestellerprinizip (gültig ab 01.06.2015) Bei Beauftragung durch den Vermieter entsteht für ihn eine Provisionspflicht von 2,38 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. (auch für Stellplätze, Garagen etc.), hier entfällt die Provisionspflicht des Mieters. Für Mieter gilt die Provisionspflicht nur, wenn der Makler ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrages mit diesem vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. (sog. Bestellerprinzip). |
3. |
Dieses Angebot ist ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung löst Schadensersatzpflicht in Höhe der Provision aus. |
4. |
Für die Vereinbarung eines Berechtigungs- bzw. Besprechungstermines stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie selbst Verhandlungen mit dem Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten aufnehmen, ist auf unsere Firma Bezug zu nehmen. |
5. |
Kommt es mit den Eigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten des Angebotes zu anderen Bedingungen (Kauf, statt Miete, anderer Preis, Erbbaurecht, Ersteigerung, andere Objektdaten, o. ä.) und/ oder bei einem anderen Objekt zu einem Vertragsabschluss, gilt die übliche Provision, gemäß Absatz 2 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, als vereinbart. |
6. |
Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter oder Anmietung von weiteren Mietflächen im gleichen Anwesen innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision (bei Ankauf unter Gutschrift einer bereits gezahlten Provision für Anmietung). |
7. |
Die Provision ist fällig und verdient am Tage des Vertragsabschlusses. |
8. |
Aufnahme von Vertragsverhandlungen bedeuten in jedem Fall Anerkennung unsere Geschäftsbedingungen. |
9. |
Kaufpreiszahlungen, Mieten oder Kautionen werden von uns nicht angenommen. Diese sind direkt an die berechtigten zu bezahlen. |
10. |
Wir erhalten die Objektdaten von Dritten und erstellen unserer Angaben nach bestem Wissen. Eine Haftung für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden, Irrtum und anderweitige Erledigung müssen wir uns vorbehalten. |